Stephan Müller

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ich bin mir sehr sicher, dass Sie auch ein Freund von klaren Regelungen sind, die die Basis für eine gute geschäftliche Beziehung bilden.
In den nachstehenden AGB finden Sie alle kommerziellen Rahmenbedingungen, die bei einer Zusammenarbeit mit dem Schreibkunst Atelier relevant sind.
Präambel 
Das Schreibkunst Atelier – Inhaber Stephan Müller - bietet Text- und Beratungsdienstleistungen an. Diese werden entweder in den Geschäftsräumen des Schreibkunst Ateliers oder vor Ort beim Auftraggeber erbracht.
§1 - Geltungsbereich
(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) sind Aufträge, deren Inhalte Text- und Beratungsdienstleitungen sind, wie z.B. Aufbau von Blogs, Erstellung von Dokumentationen und Konzeptionen, Fachaufsätze, Fach- oder Presseartikel, PR- und Werbetexte, Unternehmensprofile, Rede-Manuskripte, redaktionelle Tätigkeiten oder Lektorat.
(2) Das Schreibkunst Atelier arbeitet auf der Grundlage von Dienst- und Werkverträgen. Angebote, Leistungen und Lieferungen durch das Schreibkunst Atelier erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB, die Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages von Stephan Müller sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers greifen nicht, es sei denn, sie wurden von dem Schreibkunst Atelier schriftlich anerkannt. Diese AGB gelten auch dann, wenn den AGB oder Allgemeinen Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
§2 - Vertragsschluss
Alle Angebote durch das Schreibkunst Atelier sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen oder Nebenabreden. Änderungen der vereinbarten Leistung werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern diese Mehraufwand beim Schreibkunst Atelier verursachen.
§ 3 - Erfüllungsort
Der Firmensitz des Schreibkunst Ateliers ist Erfüllungs- und Leistungsort für alle Lieferungen und Leistungen. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen haftet das Schreibkunst Atelier nicht, sofern der Verzug durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Probleme mit Lieferanten oder sonstige außerhalb des betrieblichen Einflusses des Schreibkunst Ateliers liegenden Umstände entstanden ist. Dies gilt nicht im Fall von grober Fahrlässigkeit. Das Schreibkunst Atelier ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 4 – Urheber- und Nutzungsrechte, Freigabe von Arbeitsergebnissen
(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung des in Auftrag gegebenen urheberrechtlich geschützten Textes gemäß § 631 BGB. Darunter fallen grundsätzlich alle Arbeitsergebnisse des Schreibkunst Ateliers wie Ideen und sonstige Vorarbeiten, Entwürfe und Konzepte. Ausnahmen sind wörtliche Übertragungen fremdsprachiger Urheber ins Deutsche. Die Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der ausgearbeiteten Ergebnisse an den Auftraggeber beim Schreibkunst Atelier, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich übertragen.
(2) Der Umfang von schon übertragenen Nutzungsrechten richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sie gehen erst nach vollständiger Bezahlung der erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
(3) Werden die Arbeitsergebnisse des Schreibkunst Ateliers später oder in größerem Umfang als ursprünglich geplant verwendet, kann die Vergütung für die Nutzung nachträglich berechnet werden oder die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
(4) Erbrachte Leistungen und alle sonstigen Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich und – bei Privatnutzern unverzüglich / bei Unternehmern innerhalb von zwei Wochen – nach der Lieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen, z.B. Zweifelsfälle der Rechtschreibung, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Auch neue Überlegungen (inhaltlich oder konzeptionell) auf Seiten des Auftraggebers nach der Auftragserteilung räumen keine Abnahmeverweigerung ein. Wenn innerhalb der Reklamationsfrist Mängel gemeldet werden, muss der Auftraggeber dem Schreibkunst Atelier eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewähren.
(5) Das Schreibkunst Atelier behält sich das Recht vor, Arbeiten mit Eigenkreativität für den Auftraggeber unter Nennung desselben für die Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt auch für Entwürfe, die vom Auftraggeber nicht genutzt wurden.
(6) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit berühren nicht die Vergütung. Dadurch wird auch kein Miturheberrecht begründet.
(7) Hat der Auftraggeber dem Schreibkunst Atelier Vorlagen wie z.B. Texte, Fotos, Illustration, Zeichnungen usw. überlassen, werden diese nur verwendet, sofern der Auftraggeber über die erforderlichen Rechte verfügt.
§ 5 - Gestalterische Freiheiten
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht grundsätzlich die Freiheit, den Text und das Erscheinungsbild nach eigenen Erfahrungen zu gestalten. Hat der Auftraggeber nach Freigabe des Arbeitsergebnisses noch weitere Änderungswünsche, so trägt er die zusätzlichen Kosten. Das Schreibkunst Atelier behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.
(2) An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 6 – Monetäre und kommerzielle Regelungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen des Schreibkunst Ateliers auf der Grundlage der in den Angeboten angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(2) Textentwürfe, Ideen und allen sonstigen vom Schreibkunstatelier innerhalb des Auftrages erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, orientiert sich die Gestaltung der Preise an den marktüblichen Empfehlungen des Texter Verbandes (http://www.texterverband.de/marktmonitor.html).
(3) Sobald alle erforderlichen Anforderungen wie Inhalte und Tätigkeiten bekannt sind, erhält der Auftraggeber vom Schreibkunst Atelier ein Angebot über die vereinbarten Leistungen. Nach der schriftlichen Erteilung des Auftrages per E-Mail oder per Post erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nach tatsächlich angefallenen Stunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Unbeschadet der vorhergehenden Regelung ist das Schreibkunst Atelier auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung oder die weitere Durchführung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen.
(5) Vereinbarte Pauschalen sind verbindlich, wenn sich der auf deren Kalkulation beruhende Leistungsumfang nicht ändert. Das Schreibkunst Atelier verpflichtet sich, Abweichungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% bekanntzugeben, sobald diese sich während der Bearbeitung des Auftrags abzeichnen.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(7) Die Auslagen für Fremd- und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten, sofern keine andere Übereinkunft getroffen wurde. Dies sind z.B. Kosten für Softwareentwicklung, Fotoarbeiten, Layout und Design, Arbeitsmaterial, Gebühren, Versand, Fahrten mit dem PKW, Reisen und Übernachtungen. Der Zeitaufwand für Leistungen vor der Auftragsvergabe kann vom Schreibkunst Atelier in Rechnung gestellt werden, wenn darüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Dabei handelt es sich i.d.R. um Pre-Sales Leistungen wie Treffen oder Telefonate respektive Telefonkonferenzen mit Dritten zur Abstimmung weiterer Anforderungen.
(8) Wurde erst nach dem Vertragsabschluss bekannt, dass der Auftraggeber aufgrund einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann, so behält sich das Schreibkunst Atelier das Recht vor, alle Arbeiten und Auslieferungen für diesen Auftraggeber einzustellen, bis die ausstehenden Vergütungen vollständig beglichen wurden.
(9) Wenn der Auftraggeber trotz Mahnung auf fällige Forderungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat das Schreibkunst Atelier das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Zusätzlich werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Sollte weiterer Schaden durch den Zahlungsverzug des Auftraggebers entstehen, kann dieser gesondert geltend gemacht werden.
(10) Das Schreibkunst Atelier behält sich das Recht vor, einen Eilaufschlag in Höhe von 20% auf die vereinbarte Nettovergütung zu erheben, falls sich erst nach der Erteilung des Auftrages herausstellt, dass die Leistung eilig erbracht werden muss.
§ 7 – Beanstandung von Mängeln
(1) Zur Korrektur bereitgestellte Arbeitsergebnisse hat der Auftraggeber unverzüglich zu überprüfen. Die Freigabe muss schriftlich bestätigt werden. Das Schreibkunst Atelier ist nicht zur weiteren Bearbeitung des Auftrages verpflichtet, wenn keine schriftliche Freigabe vorliegt. Derselbe Ablauf gilt auch für endgültige Arbeitsergebnisse.
(2) Mängelrügen sind dem Schreibkunst Atelier innerhalb einer Woche nach Empfang der Arbeitsergebnisse schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel können nur geltend gemacht werden, wenn diese ab dem Zeitpunkt des Erkennens innerhalb von einer Woche beim Schreibkunst Atelier gemeldet werden. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit. Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
§ 8 – Haftung, Gewährleistung, Mitwirkung, Versand
(1) Die Haftung des Schreibkunst Ateliers gegenüber dem Auftraggeber ist ausschliesslich auf die gesetzlichen Vorschriften auf Schadenersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Text- oder Druckfehler ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber diese bei seinen abschliessenden qualitätssichernden Maßnahmen und seiner Abnahme übersehen hat. Sind die Mängelrügen des Auftraggebers berechtigt, hat er ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Schreibkunst Atelier mindestens zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
(2) Die Haftung ist immer auf die Höhe des für die Dienstleistung in Rechnung gestellten Betrages beschränkt. Die Haftung entfällt, wenn die Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber abgenommen wurden.
(3) Das Schreibkunst Atelier ist nicht zur Prüfung von Rechtsfragen verpflichtet, wie z.B. Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht. Aus diesem Grund ist die Haftung des Schreibkunst Ateliers für die fehlende rechtliche Zulässigkeit von bereitgestellten Medien wie z.B. Bildern o.Ä. ausgeschlossen. Das Schreibkunst Atelier wird von allen Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt, sofern der Auftraggeber nicht zur Verwendung berechtigt ist, obwohl er dies versichert hat.
(4) Der Auftraggeber stellt das Schreibkunst Atelier von der Haftung frei, falls dieses aufgrund des Aufbaus und/oder des Inhaltes des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung, Schadenersatz oder Ähnlichem in Anspruch genommen wird.
(5) Alle Texte gelten als abgenommen, sobald diese angenommen oder veröffentlicht wurden. Damit haftet der Auftraggeber für alle Inhalte.
(6) Sofern das Schreibkunst Atelier im Verlauf der Auftragsbearbeitung auf Erfüllungsgehilfen zurückgreift, verpflichtet sich dieses zur sorgfältigen Auswahl und Anleitung derselben. Darüber hinaus haftet das Schreibkunst Atelier für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
(7) Sofern das Schreibkunst Atelier auf Fremdleistungen Dritter zurückgreift, dann sind diese Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Schreibkunst Ateliers. Deshalb haftet das Schreibkunst Atelier - Inhaber Stephan Müller - nur für sein eigenes Verschulden, was nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt.
(8) Der Versand von Unterlagen, Dateien oder Sonstigem erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers, sofern diesbezüglich nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies schliesst auch den Versand durch das Schreibkunst Atelier innerhalb desselben Ortes ein.
§ 9 – Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen
Der Inhaber, Mitarbeiter und Partner des Schreibkunst Ateliers sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet, wenn diese während der Zusammenarbeit bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung gilt auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus. Über diesbezügliche Konflikte mit anderen Auftraggebern muss das Schreibkunst Atelier seinen Auftraggeber informieren.
§ 10 - Wettbewerbsrecht
Regelungen zum Schutz der Konkurrenz lehnt das Schreibkunst Atelier ausdrücklich ab. Das Schreibkunst Atelier ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, auch für Auftraggeber mit identischen Geschäftsfeldern oder Hersteller mit gleichen Produkten tätig zu werden.
§ 11 - Abgabepflicht gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Wenn jemand erbrachte Leistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten verwertet, muss er die sogenannte Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abführen. Bemessungsgrundlage für diese Abgabe ist die Summe der in einem Jahr an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz beträgt derzeit 4,1 Prozent (Stand 2013). Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://www.kuenstlersozialkasse.de.
§ 12 - Wirksamkeit
Auch wenn eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam ist/sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen AGB.

Kontakt

stephan.mueller@stephmueller.de
Telefon: +49 (0) 6053 7099980
Telefax: +49 (0) 6053 7099981